Kostenübernahme
Ich führe eine Privatpraxis ohne Kassenübernahme. Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen gesetzlicher Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten je nach Leistungspaket ganz oder teilweise. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei ihrer Krankenkasse.
Coaching-Leistungen können als Fortbildungskosten steuerlich abgesetzt werden.
Kostenerstattungsverfahren im Einzelfall
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen unter Umständen die Kosten (teilweise), wenn Sie dringend eine Therapie benötigen und nachweisen können, dass Sie in absehbarer Zeit oder in angemessener Entfernung keinen Termin bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung bekommen können. Hier biete ich Ihnen gern Hilfestellung an. Überbrückung der Wartezeit auf einen Therapieplatz
In einer Situation mit hohem und akutem Leidensdruck ist es sehr schwer, monatelang auf einen Therapieplatz zu warten, der über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden kann. Sprechen Sie mich auf einen Überbrückungs-Therapieplatz an. Gemeinsam können dann sinnvolle Zeitintervalle für die unterstützende Begleitung festgelegt werden.
Vorteile als Selbstzahler
Als Selbstzahler profitieren Sie von mehreren Vorteilen:
Keine Wartezeiten für ein Vorgespräch oder einen Therapieplatz in meiner Praxis. Sie bestimmen allein, welche Therapieverfahren bei Ihnen zum Einsatz kommen und nicht die Krankenkasse.
Therapiekosten gelten steuerlich als „außergewöhnliche Belastungen“ und sind, sofern sie einen bestimmten Betrag überschreiten, i. d. R. von der Steuer absetzbar.